• Unbenannt
  • Krankenbeförderung Wilhelm

    Ihr Fahrservice im Rheingau-Taunus

    TELEFON 0611/88 00 6339

  • Krankenbeförderung Wilhelm

    Ihr Fahrservice im
    Rhein-Main-Gebiet

    TELEFON 0611/88 00 6339

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Krankenbeförderung Wilhelm

Mit uns bleiben Sie mobil, denn die Krankenbeförderung Wilhelm in Rheingau-Taunus und Wiesbaden bringt Sie schnell und sicher zu Ihrer Behandlung beim Arzt oder ins Krankenhaus.

Auch behindertengerechte Transporte im eigenen Rollstuhl oder die Vermietung von behindertengerechten Fahrzeugen gehören zu unseren Leistungen.

Unsere Fahrer sind sehr gut ausgebildet und verlässlich. Wir sind Partner aller Krankenkassen und rechnen genehmigte Fahrten mit den Kassen ab.

Ob Einzelfahrt oder regelmäßige Termine, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihre Krankenfahrt mit uns.

Krankenbeförderung Wilhelm

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen!

  • Krankentransporte (sitzend, im Tragestuhl oder liegend)
  • Einweisungs- und Entlassungsfahrten bei stationären Aufenthalt
  • Ambulante Fahrten
  • Fahrten von und zu ambulanten Operationen
  • Fahrten zur Chemotherapie
  • Fahrten zur Strahlentherapie
  • Fahrten zur Dialysebehandlung
  • Vermietung von behindertengerechten Fahrzeugen

Weitere Dienstleistungen

  • Private Ausflüge
  • Vermietung von behindertengerechten Fahrzeugen

Wir begleiten Sie mit Freundlichkeit und Qualität jeden Tag!

Zur Beachtung:

Die freie Wahl des Fahrdienstes ist gesetzlich garantiert.

Weitere Informationen

Wichtige Informationen für Patienten

Die Krankenkassen übernehmen Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen:

a) Fahrten zur Dialysebehandlung und Fahrten zur onkologischen Chemo-, oder Strahlentherapie, oder einer vergleichbaren Erkrankung,

b) Versicherte mit Pflegegrad 4 oder 5, oder einer vergleichbaren Einschränkung, Versicherte mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung,

c) Versicherte die einen Schwerbehindertenausweis besitzen mit dem Vermerk "AG", "A", "BL", oder einer vergleichbaren Einschränkung.

Die Krankenfahrten werden vom behandelnden Arzt mit dem entsprechenden Formular (4) verordnet. Die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 61 SGB V beträgt zehn Prozent des Fahrpreises je Fahrt; mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro. Von der Zuzahlung sind nur die Versicherten befreit, die einen Befreiungsausweis vorlegen.

Erreichbarkeit: 24/7

  • bei Notfällen
  • 24 Stunden
  • an 7 Tagen

Fahrkostenübernahme durch die Krankenkassen

Patienten, die Pflegestufe 2 und höher erhalten, haben grundsätzlich eine Genehmigung zur Fahrkostenübernahme durch die Krankenkasse.

Kontaktieren Sie uns!

Mit Senden der Anfrage willigen Sie ein von uns kontaktiert zu werden. Es gelten unsere Datenschutzbedingungen.

Krankenbeförderung Wilhelm

Sonnenberger Str. 100
65193 Wiesbaden

Telefon: 0611 88006339 0611 88006339